15-jähriger mutmaßlicher „Trainsurfer“ entwendet DB-Schlüssel – Bundespolizei stellt Flüchtigen

Dortmund

Am 1. August meldete eine DB-Mitarbeiterin einer eingesetzten Streife am Dortmunder Hauptbahnhof, dass ihr Arbeitsschlüsselbund gestohlen worden sei. Den jungen Tatverdächtigen fassten die Bundespolizisten nur kurze Zeit später und erkannten ihn aus einem vergangenen Sachverhalt wieder.Gegen 15:30 Uhr sprach eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn die Beamten am Hauptbahnhof Dortmund an. Sie gab an, dass ein Jugendlicher gerade ihren Schlüsselbund entwendet habe und anschließend weggelaufen sei. Die Einsatzkräfte leiteten umgehend eine Fahndung nach dem Flüchtigen ein, stellten ihn kurze Zeit später und fesselten ihn.Auf dem Weg zur Bundespolizeiwache beleidigte der 15-Jährige die eingesetzte Streife.Die Beamten erkannten den Jugendlichen zudem in Verbindung mit einem anderen Sachverhalt wieder. Am 27. Juli fuhren mehrere junge Männer auf dem Dach eines Zuges mit. Die sogenannten „Trainsurfer“ erkannte der zu dem Zeitpunkt eingesetzte Lokführer und machte ein Video, das er im Anschluss den ermittelnden Bundespolizisten für die Ermittlungen zur Verfügung stellte. Die Tatverdächtigen ergriffen jedoch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte die Flucht.Auf diesem Video ist der nun gestellte deutsche Staatsangehörige zu sehen. Bei einer Durchsuchung fanden die Uniformierten den entwendeten Schlüssel und zwei Smartphones mit Beweisfotos und -Videos von den Aktionen und beschlagnahmten die Gegenstände. Der Schlüsselbund konnte im Anschluss an die Geschädigte zurückgegeben werden.Die Polizisten belehrten ihn in beiden Fällen und er machte zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht. Die Beamten fertigten Lichtbilder und sicherten die Fingerabdrücke.Anschließend kontaktierten die Beamten die Mutter des in Hamm Wohnenden, die ihren Sohn umgehend abholte.In ihrem Beisein gab der Jugendliche schließlich zu, dass er die Taten begangen habe.Nach Abschluss der Maßnahmen übergaben die Uniformierten den 15-Jährigen an dessen Mutter. Er muss sich nun wegen Diebstahls, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verantworten.Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.

Quelle: Bundespolizei NRW

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